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Wieso zum Notar? - Infoblatt zum Download

Notare

Rechtsanwalt Ulrich Kämper wurde 1990 und Rechtsanwalt Heino Maiwald 1991 zum Notar bestellt. Durch diese langjährige Tätigkeit als Notare in Gütersloh stehen wir für Kontinuität vor Ort. Im August 2022 hat Ulrich Kämper sein Notaramt mit erreichen der Altergrenze niedergelegt. Ulrich Kämper führt den Titel Notar a.D. und ist weiterhin als Rechtsanwalt tätig.

Die Nachhaltigkeit unseres Dienstleistungsangebots wird durch die 2018  bzw. 2020 erfolgten Bestellungen von Rechtsanwältin Dorothee Maiwald zur Notarin und Rechtsanwalt Steffen Kämper zum Notar gesichert.

Das Notaramt ist ein öffentliches Amt. Als Notare sind wir unabhängige und un­parteiische Rechtsberater und Betreuer sämtlicher Beteiligter. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Rechtsgebieten: 

Grundstücksrecht
Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte etc.

Das Immobilienrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen und notariellen Tätigkeit. Wir betreuen und beraten alle notariellen Vorhaben im privaten und gewerblichen Grundstücksrecht. Ob professioneller oder privater Mandant - wir begleiten Sie gern vom Vertragsentwurf, über die Kaufvertragsbeurkundung und Kaufpreisfinanzierung, bis zur Eigentumsumschreibung.

Gesellschaftsrecht
Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Handels-und Vereinsregisteranmeldungen, Umwandlungen etc.

Für alle notariellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen sind Sie bei uns richtig. Wir begleiten Sie bei Gründung, Struktur- und Kapitalmaßnahmen, Transaktionen, Handelsregisteranmeldungen und bei Umwandlungen.

Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge etc.

Bei allen erbrechtlichen Fragen vor und nach dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite: Von der Testamentsgestaltung und Planung der Vermögensnachfolge über die Beantragung von Erbscheinen bis zur Erbauseinandersetzung. Sprechen Sie uns auch gern zu Ihren Fragen zu Vorsorge- oder Generalvollmachten an.

Familienrecht
Eheverträge, Vorsorgevollmachten etc.

Ehen, Partnerschaften und anderen Formen des Zusammenlebens sind vielfältig. Ob Sie in einer Ehe, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder sich trennen wollen. Wir beraten Sie und beurkunden den für Sie passenden Ehe- oder Partnerschaftsvertrag oder die einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung.